Die Förderung der vereinsfreien Aktivitäten erfolgt als Auslagenerstattung anhand der eingereichten Originalbelege.
Rechnungen Dritter (z.B. von Referent*innen oder Druckereien) müssen immer auf die projektleitende Person ausgestellt sein. Andere Personen oder das QNN können nicht Rechnungsempfänger*in sein.
Verauslagte Rechnungen oder auch Ausgaben, die mit Quittungen oder Kassenbons nachgewiesen werden über ein Auslageformular eingereicht. Wichtig ist hierbei, dass bei Quittungen und Kassenbons sowohl die Kassierenden, als auch die gekauften Gegenstände/Leistungen klar bezeichnet sind.
Wenn Ihr Rechnungen nicht privat auslegen könnt oder wollt, reicht sie als Zahlungsanweisung beim QNN ein und wir überweisen direkt an die Rechnungsstellenden. Dies ist übrigens der Normalfall für Referierenden-Honorare, wobei diese auch erst nach der Veranstaltung, die ja „das Projekt“ ist, anfallen.
Sobald Ihr etwas bezahlt habt für das Projekt, könnt Ihr die Belege auch sofort oder gesammelt in Zwischenschritten einreichen und bekommt die Auslagen vorab erstattet. Dies geht in der Summe maximal bis zu 50% der geplanten Gesamtausgaben.
Für Fahrtkosten (Zug, Auto, ÖPNV) gibt es ein eigenes Formular. Fahrtkosten werden immer nur und direkt der Person erstattet, die die Fahrt durchgeführt hat. Das gilt auch für Referent*innen – also keine Fahrtkosten in der Rechnung ausweisen lassen, sondern immer das Formular nutzen/weitergeben.
Abgerechnet wird zum Schluss. Mit dem Abschlussbericht reicht Ihr die gesammelten und noch nicht eingereichten Belege ein. Bei der Endabrechnung werden Referent*innen-Rechnungen u.ä. zur schnellen Abwicklung dann vom QNN direkt an diese überwiesen und Ihr habt damit weniger zu tun.