Die Fördergelder werden in der Regel nach Abschluss des Projekts und erfolgter Abrechnung ausbezahlt. Wenn der Trägerverein oder die Trägerinstitution die bis dahin angefallenen Fehlsummen nicht aus eigenen Mitteln tragen kann, können Auszahlungen vorab beantragt werden. Das kann neben den bisherigen Zahlungen auch ein Vorschuss maximal für die auf die Auszahlung folgenden 2 Kalendermonate sein.
Fehlbedarf/Fehlsumme = Ausgaben abzüglich bisheriger Einnahmen, der vorhandenen Eigenmittel oder bereits erhaltener Drittmittel, Spenden u.ä.
Sowohl bei Projektabbruch, als auch bei Überzahlung, kann es zu Rück- bzw. Zinsforderungen des Landes kommen. Die Auszahlung in laufenden Projekte erfolgt deshalb auf Risiko der Antragstellenden.